Was ist eine GmbH – Zentrale Merkmale im Überblick

Was ist eine GmbH

Wer ein Unternehmen gründet, entscheidet sich dabei häufig für eine GmbH. Ausgeschrieben bedeutet dies „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Doch was steckt hinter dieser Bezeichnung eigentlich und welche Voraussetzungen müssen Sie bei der Gründung einer GmbH beachten? In dem folgenden Artikel nehmen wir diese Rechtsform mit all ihren Besonderheiten einmal genauer unter die Lupe.

Dabei erwarten Sie folgende Abschnitte:


1) Was ist eine GmbH?

2) Wer kann eine GmbH gründen?

3) Wie verhält es sich mit der Haftung?

4) Wie ist eine GmbH organisiert?

5) Wie viel Geld ist für die Gründung einer GmbH notwendig?

6) Welche Formalitäten sind bei der Gründung zentral?

7) Welche Alternativen gibt es?


Was ist eine GmbH?

Eine GmbH ist eine Unternehmensform. Wie bei einer Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich auch bei einer GmbH um eine Kapitalgesellschaft. Ihr großer Anreiz stellt für viele Gründer eine Eigenschaft dar, auf die schon der Name „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ hindeutet:

Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften Gesellschafter bei einer GmbH in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen. Allerdings müssen bei der Gründung eine ganze Reihe von Formalitäten beachtet werden.


Wer kann eine GmbH gründen?

Ein weiterer Unterschied zwischen GmbH und Personengesellschaften besteht darin, dass im ersten Fall eine einzige Person zur Gründung ausreicht. Natürlich spricht nichts dagegen, weitere Gesellschafter hinzuzuziehen. Dabei kann es sich auch um juristische Personen handeln, also zum Beispiel rechtsfähige Gesellschaften wie eine KG (Kommanditgesellschaft).

Sie möchten sich jetzt gleich hinsetzen und eine GmbH gründen? So einfach ist die Sache nicht. Denn für eine Gründung müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, ob Sie nun allein sind oder mehrere Mitgründer an Ihrer Seite haben.

Gründerschiff - Leinen los. Zukunft in Sicht.Tipp: Mehrere Personen erleichtern die Arbeit. Sie sind auf der Suche nach Mitgründern und wissen nicht, wie Sie dabei vorgehen können? Lesen Sie unseren Blogbeitrag zum Thema „Mitgründer finden“.

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Wie verhält es sich mit der Haftung?

Wie ist das nun genau mit der Haftung bei einer GmbH? Schließlich müssen Gläubiger auch hier eine gewisse Sicherheit besitzen. Zunächst einmal haftet eine GmbH nur mit dem jeweiligen Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter bleibt dagegen unberührt.

Doch Vorsicht: Auch in diesem Fall gibt es Ausnahmen von der Regel – zum Beispiel bei persönlichen Krediten. Es lohnt sich also, sich vor der Gründung einer GmbH noch einmal genau mit den Haftungspflichten auseinanderzusetzen.


Wie ist eine GmbH organisiert?

Eine GmbH besteht aus zwei Organen: einem oder mehreren Geschäftsführern und der Gesellschafterversammlung. Zählt sie mehr als 500 Arbeitnehmer, ist außerdem ein Aufsichtsrat notwendig.

Basis für die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer ist der Geschäftsführervertrag. Außerdem gibt es eine Satzung, die die Stimmrechte der Gesellschafter regelt.

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Wichtig: Als Geschäftsführer einer GmbH unterliegen Sie einer sogenannten „Sorgfaltspflicht“. Verletzen Sie diese, zum Beispiel durch eine nicht ordnungsgemäße Buchführung, können Sie persönlich zur Haftung herangezogen werden.

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Wie viel Geld ist für die Gründung einer GmbH notwendig?

Möchten Sie eine GmbH gründen, müssen Sie und Ihre Mitgründer ein Mindeststammkapital aufbringen. Dieses beträgt 25.000 Euro. Bei der Gründung genügt es aber, wenn Sie zunächst die Hälfte davon, 12.500 Euro, auf ein Konto der Gesellschaft einzahlen.

Dabei sollten Sie im Kopf behalten, dass Sie in jedem Fall mit den vollen 25.000 Euro haften. Neben Bareinlagen zählen auch Sacheinlagen zum Stammkapital – zum Beispiel in Form von Maschinen. Sacheinlagen müssen Sie allerdings komplett bei der Gründung einbringen.


Welche Formalitäten sind bei der Gründung zentral

Sie haben sich für eine GmbH entschieden und das notwendige Kapital zusammengebracht? Wie es nun weitergeht? Notwendig für die Gründung einer GmbH ist ein betreffender Eintrag im Handelsregister. Dafür benötigen Sie Folgendes:

  • Einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, unter Umständen als Bestandteil eines Musterprotokolls.
  • Eine Liste mit allen Gesellschaftern inklusive Unterschrift. Neben Namen, Vornamen Geburtsdatum und Wohnort sind dabei auch die jeweiligen Beiträge der einzelnen Gesellschafter zum Stammkapital zu vermerken.
  • Verträge und Unterlagen zu geleisteten Sacheinlagen.

Daneben sind Bestätigungen der Bank über die eingezahlten Kapitalbeträge und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts gefordert.

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Tipp: Um den Gang zum Notar kommen Sie bei der Gründung einer GmbH nicht herum. Behalten Sie deshalb auch die dabei entstehenden Kosten im Blick, nicht nur das Stammkapital.

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Welche Alternative gibt es?

Das notwendige Stammkapital bei einer GmbH ist Ihnen zu hoch? Dann kommt vielleicht eine UG (Unternehmergesellschaft) in Frage. Diese, umgangssprachlich auch Mini-GmbH genannte, Unternehmensform kann schon ab einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. Damit sind Mini-GmbHs sehr gründerfreundlich.

Allerdings geht mit der Gründung einer Mini-GmbH die Verpflichtung einher, Teile des jährlichen Gewinns zurückzulegen, bis die für eine GmbH notwendigen 25.000 Euro erreicht sind. Dann wird die UG in eine GmbH umgewandelt. Auch für die Gründung einer Mini-GmbH ist übrigens der Gang zum Notar notwendig.

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Unsere Empfehlung: Sie sind sich unschlüssig, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen möchten? Im Artikel „Welche Rechtsform ist die richtige für  mein Vorhaben“ erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Varianten!

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