Welche Gründungskosten hat eine GmbH? Ihr Überblick über die Gründungskosten

Gruendungskosten GmbH

Eine GmbH ist eine beliebte Unternehmensform. Keine Haftung mit dem Privatvermögen und keine strengen Auflagen, was die Zahl der Gründer betrifft – das klingt verlockend. Doch wie sieht es eigentlich mit den Kosten der Gründung selbst aus? Schließlich benötigen Sie dafür eine Reihe von beglaubigten Dokumenten.

 

Welche Kosten bei der Gründung einer GmbH anfallen und wie Sie dabei sparen, darauf gehen wir in den folgenden Punkten genauer ein:


1) Die wesentlichen Eigenschaften einer GmbH

2) Gründungsbeschluss und Geschäftsführerbestellung

3) Gesellschafterliste

4) Handelsregistereintrag

5) Sonstige Ausgaben

6) Umsatzsteuer

7) So sparen Sie bei der Gründung einer GmbH


Die wesentlichen Eigenschaften einer GmbH

Wie bereits angesprochen hat eine GmbH den großen Vorteil, dass ihre Gesellschafter im Ernstfall nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen – bis auf wenige Ausnahmen. Das reduziert das Risiko der Beteiligten beträchtlich. GmbHs können aus einer unterschiedlichen Anzahl von Personen bestehen, angefangen bei einer einzelnen (Ein-Personen-GmbH) bis hin zu mehreren Tausend.

Erforderlich für die Gründung einer GmbH ist allerdings ein Stammkapital von 25.000 Euro. Die Hälfte davon, 12.500 Euro, muss bei der Gründung erbracht werden. Ist Ihnen das zu viel, können Sie alternativ eine UG („Mini-GmbH“) gründen. Dafür genügt bereits ein Kapital von 1 Euro.

Empfehlung: Falls Sie mehr über die Unternehmensform GmbH, ihre zentralen Merkmale und die Gründungsformalitäten wissen möchten, lesen Sie unseren Logbucheintrag „Was ist eine GmbH – Zentrale Merkmale im Überblick“.



Gründungsbeschluss und Geschäftsführerbestellung

Möchten Sie eine GmbH gründen, benötigen Sie ausreichend Startkapital. Davon abgesehen sollten Sie auf keinen Fall auf einen Businessplan verzichten, der als Rahmen für eine erfolgreiche Gründung fungiert. Doch damit ist es nicht getan.

Notwendig sind außerdem ein Gründungsbeschluss und eine Geschäftsführerbestellung. Die Gebühren dafür hängen von der Zahl der Gesellschafter ab. Aktuell betragen sie:

  • Bei einem Gesellschafter: 375 Euro
  • Bei mehreren Gesellschaftern: 384 Euro

Sie sehen, der Unterschied ist gering. Er beträgt derzeit nur 11 Euro. Das liegt vor allem daran, dass bei einer Gründung mit mehreren Gesellschaftern die Gebühr für die Bestellung des Geschäftsführers wegfällt.

Beachten Sie: Die angeführten Zahlen beziehen sich auf den Mindestwert einer GmbH von 30.000 Euro. Dieser wird auch bei einem Stammkapital von 25.000 Euro angesetzt.


Gesellschafterliste

Für die Handelsregistereintragung ist eine Liste mit allen Gesellschaftern notwendig. Übernimmt der Notar ihre Erstellung, bezahlen Sie dafür eine Gebühr abhängig vom Stammkapital und von der Zahl der Gesellschafter. In unserem Beispiel sind dies bei einem Gesellschafter 57,60 Euro und bei mehreren Gesellschaftern 96 Euro.

Viele Gründer sparen sich diesen Posten jedoch, indem Sie auf den Notar verzichten und die Liste – mit juristischer Hilfe – selbst erstellen.


Handelsregisteranmeldung

Erst mit einem Eintrag im Handelsregister ist eine GmbH rechtskräftig. Für den Entwurf dieser Anmeldung zahlen Sie bei dem erwähnten Mindestwert von 30.000 Euro 62,50 Euro. Darin enthalten ist die Beglaubigung der Unterschrift des Geschäftsführers. Anschließend werden die Daten in einem XML-Datensatz (Extensible Markup Language) übermittelt. Dafür verlangt der Notar in unserem Beispiel noch einmal 37,50.

Hinweis: Sie zahlen demnach insgesamt 62,50 Euro + 37,50 Euro = 100 Euro

Entscheiden Sie sich dafür, dass der Notar die Einzahlung des Stammkapitals durch die Gesellschafter überwacht, kommen zu dieser Summe noch einmal 62,50 Euro hinzu. Auch das Registergericht möchte für den Eintrag selbst bezahlt werden. Hier besteht ein Unterschied, je nachdem ob Sie das Stammkapital bar einzahlen oder zumindest teilweise in Form von Sacheinlagen.


Sonstige Ausgaben

„Auch Kleinvieh macht Mist“. Dieses alte Sprichwort gilt leider auch im Gründerleben. Wer nur die großen Posten im Blick hat, läuft Gefahr, immer wieder aufs Neue eine böse Überraschung zu erleben. Glücklicherweise allerdings sind die Auslagen für Porto, Telefon etc. bei der Gründung einer GmbH überschaubar. In der Regel verlangen Notare dafür eine Pauschale von 20 Euro pro Verfahren.

Beachten Sie: Die Anmeldung im Handelsregister und die Gründung gelten als zwei Verfahren. Damit beläuft sich die Gesamtsumme auf 40 Euro.

 



Umsatzsteuer als Kostenpunkt einer GmbH

Theoretisch fällt auf die notariellen Posten zusätzlich Umsatzsteuer an. Diese können Sie sich allerdings im Regelfall zurückholen, indem Sie im Gesellschaftsvertrag verankern, dass die Gesellschaft – bis zu einem bestimmten finanziellen Betrag – selbst die Kosten für Ihre Gründung trägt.

In diesem Fall lassen sich nicht nur die Gründungskosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug zurückzuholen.


So sparen Sie bei der Gründung einer GmbH

An vielen der genannten Kostenfaktoren lässt sich wenig ändern. Dennoch genießen Sie bei der Gründung einer GmbH etwas Spielraum, den Sie nutzen können, um Geld zu sparen, zum Beispiel durch folgende Maßnahmen:

  • Gesellschafterliste und Geschäftsführerbeschluss selbst entwerfen: Dabei sollten Sie sich Ihrer Sache allerdings sicher sein, das heißt das notwendige juristische Wissen besitzen oder einen entsprechenden Berater an Ihrer Seite wissen.
  • Durch einen entsprechenden Passus im Gesellschaftsvertrag Steuer sparen.
  • Mit dem Notar vereinbaren, dass statt der Kostenpauschale die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden. Das bedeutet für diesen jedoch mehr Aufwand, weshalb nicht jeder Notar zu einer solchen Maßnahme bereit ist.

Beachten Sie auch, dass die Kosten für die Gründung einer GmbH in Relation zu Ihrem Stammkapital steigen. Besitzen Sie mehr Kapital, zahlen Sie auch bei der Gründung mehr.

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