4 Schritte zur erstmaligen Anmeldung von Minijobber*innen  – Anleitung für frisch gebackene Arbeitgeber*innen und Existenzgründer*innen

Anmeldung Minijobber

Gerade zur Anfangszeit eines Unternehmens oder noch in der Gründungsphase kann es sinnvoll sein, eine*n oder mehrere Minijobber*innen einzustellen. Diese sind flexibel einsetzbar und ihre Einstellung ist wenig umständlich. Allerdings müssen auch Minijobber*innen vorschriftsmäßig angemeldet werden.

Welche einzelnen Schritte dabei zu beachten sind, erläutert der folgende Text. Außerdem gehen wir darauf ein, mit welchen Vor- und Nachteilen die Einstellung von Minijobber*innen verbunden ist.

Im Einzelnen erwarten Dich folgende Punkte:


1) Was ist ein Minijob?

2) Vor- und Nachteile der Einstellung von Minijobber*innen

3) Anmeldung Schritt 1: Anfordern der Betriegbsnummer

4) Anmeldung Schritt 2: Ausfüllen des Personalfragebogens

5) Anmeldung Schritt 3: Meldung zur Sozialversicherung

6) Anmeldung Schritt 4: Nachweisen der Beiträge

7) Denk an einen Arbeitsvertrag

 


Was ist ein Minijob?

Der Ausdruck Minijob ist ein verbreiteter Begriff für eine geringfügige Beschäftigung.
Es gibt zwei Arten von Minijobs, die sich durch unterschiedliche zentrale Merkmale auszeichnen:

  1. Ein geringfügiges Gehalt
  2. Eine im Vorhinein beschränkte Beschäftigungsdauer

Im ersten Fall dürfen Arbeitnehmer*innen regelmäßig im Monat nicht mehr als 450 Euro verdienen. Das bedeutet, diese Summe darf in einem oder mehreren Monaten überschritten werden, das Gehalt über die Dauer von 12 Monaten aber maximal 5.400 Euro betragen. Einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden in die Berechnung miteinbezogen.

Im zweiten Fall gilt eine maximale Beschäftigungsdauer von drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen. Zum 1. Januar 2019 soll diese Höchstdauer auf zwei Monate herabgesetzt werden. Minijobber*innen sind im Gegensatz zu „normalen“ Angestellten nicht kranken- und auch nicht arbeitslosenversichert. Allerdings ist ihre Beschäftigung steuerpflichtig.


Vor- und Nachteile einer Einstellung von Minijobber*innen

Die Beschäftigung von Minijobber*innen ist gerade für Gründer*innen mit Vorteilen verbunden:

  • Minijobber*innen können flexibel eingesetzt werden, auch außerhalb normaler Arbeitszeiten.
  • Ihre Einstellung ist verhältnismäßig unkompliziert.
  • Du als Arbeitgeber*in musst Dich weniger binden. Durch die Einstellung von Minijobber*innen kannst Du gut auf spontane und vorübergehende Mehrarbeit reagieren.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Minijobber*innen nach einer „Kennenlernphase“ fest anzustellen.

Zu den Nachteilen, die Minijobber*innen mit sich bringen, gehören die folgenden:

  • Minijobber*innen können aufgrund ihres begrenzten Monatseinkommens nur eine bestimmte Zahl von Stunden arbeiten.
  • Bei kurzfristigen Beschäftigungen steht Dir der*die Arbeitnehmer*in maximal drei Monate zur Verfügung.
  • Minijobber*innen lassen sich nicht so stark in Dein Unternehmen einbinden wie eine Vollzeitarbeitskraft.

Denke daran, dass auch Minijobber*innen Anrecht auf eine Entgeltfortzahlung und bezahlten Urlaub haben.


Anmeldung Schritt 1: Betriebsnummer

Es handelt sich bei dem*der Minijobber*in um Deine*n erste*n Arbeitnehmer*in? In diesem Fall bist Du zunächst verpflichtet dazu, eine Betriebsnummer anzufordern. Zentrale Ansprechpartnerin dafür ist die Bundesagentur für Arbeit.

Den Antrag kannst Du per Post oder E-Mail schicken. Du hast auch die Möglichkeit, ihn online auszufüllen und abzusenden. Erledige das rechtzeitig, denn die Bearbeitung der Anträge und die Zuteilung der Betriebsnummern dauern einige Tage. Ohne eine Betriebsnummer kannst Du Deine*n Minijobber*in jedoch nicht zur Sozialversicherung anmelden.


Anmeldung Schritt 2: Ausfüllen des Personalfragebogens

Um Minijobber*innen einzustellen, bist Du als Arbeitgeber*in verpflichtet, die Versicherungsfreiheit der betreffenden Person festzustellen. Dafür benötiigst Du insbesondere Angaben zu etwaigen weiteren Beschäftigungen des*der Arbeitnehme*in. Auch dies ist notwendig, um Minijobber*innen zur Sozialversicherung anzumelden. Ein Personalfragebogen, den Du  aus dem Internet herunterladen kannst, unterstützt Dich dabei, die erforderlichen Angaben einzuholen und nachzuweisen.


Anmeldung Schritt 3: Meldung zur Sozialversicherung

Nun bist Du soweit, dass Du den*die Arbeitnehmer*in zur Sozialversicherung anmelden kannst. Ansprechpartnerin dafür ist bei einer geringfügigen Beschäftigung – anders als bei einer vollen Arbeitsstelle – nicht die Krankenversicherung des*der Arbeitnehmer*in, sondern die Minijob-Zentrale. Sollte der*die Minijobber*in noch keine Sozialversicherungsnummer besitzen, sind nähere Angaben zur Person notwendig.

Die Übermittlung selbst hat mittlerweile elektronisch zu erfolgen. Dazu kannst Du verschiedene Lohnabrechnungsprogramme verwenden. Als Alternative bietet die Minijob-Zentrale Arbeitgeber*innen kostenlos die Software sv.net an.


Anmeldung Schritt 4: Nachweisen der Beiträge

Ebenfalls an die Minijob-Zentrale zu liefern ist ein Beitragsnachweis. Dieser umfasst alle Beiträge und Abgaben, die Du für einen Monat zu entrichten hast. Beschäftigst Du mehrere Minijobber*innen, reicht ein Nachweis für alle diese Beschäftigungsverhältnisse. Um die Beiträge zu berechnen kannst Du den Beitragsrechner der Minijob-Zentrale im Internet nutzen.

Wie Du die Beiträge entrichtest, bleibt Dir überlassen. Es empfiehlt sich jedoch, eine Einzugsermächtigung einzurichten. Beachte dabei die gültigen Termine.


Denke an einen Arbeitsvertrag

Verzichte auch bei der Einstellung von Minijobber*innen auf keinen Fall auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Schreibe darin darin Dinge wie die Dauer der Anstellung, den Lohn und den Inhalt der Tätigkeit fest. Wichtige Themen für den Arbeitsvertrag sind außerdem Sonderzuwendungen, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und eine eventuelle Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Beachte die Rechte, die Minijobber*innen gesetzlich zustehen. Dies schließt den gesetzlichen Mindestlohn ein.


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