Patente anmelden als Gründer – so schützen Sie Ihre Geschäftsidee

Patente

Sie möchten eine für Ihre Geschäftsidee zentrale Erfindung schützen lassen? Indem Sie ein
Patent anmelden, beugen Sie Nachahmern vor. Dies kann entscheidend zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen, gerade dann, wenn Sie neu auf dem Markt sind und nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung haben.
Für eine erfolgreiche Anmeldung ist es wichtig, einige zentrale Kriterien zu beachten. Welche das sind, wo Sie Patente anmelden und wie Sie bei einer Patentanmeldung vorgehen, erfahren Sie im Folgenden.


1) Warum es Sinn macht, ein Patent anzumelden

2) Wo Sie ein Patent anmelden können

3) Diese Kriterien sind entscheidend für den Patentschutz

4) Diese Unterlagen benötigen Sie

5) Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen

6) WIPANO: Fördermöglichkeit für Gründer

7) Nach dem nationalen internationalen Schutz beantragen

Warum es Sinn macht, ein Patent anzumelden

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine vielversprechende und wirklich einzigartige Geschäftsidee und gründen Ihr eigenes Unternehmen. Schon nach wenigen Monaten müssen Sie beobachten, dass ein Konkurrent dasselbe Produkt auf den Markt bringt. Da er mehr Ressourcen besitzt und schon länger etabliert ist, hat er Sie schnell erfolgreich aus dem Wettbewerb gedrängt.

Dieses Szenario läuft genauso in regelmäßigen Abständen irgendwo auf der Welt ab. Wie Sie sich dagegen schützen können? Indem Sie ein Patent anmelden. Dieses verleiht Ihnen für einen maximalen Zeitraum von 20 Jahren (mit Ausnahmen) Exklusivrechte an der gewerblichen Nutzung Ihrer Erfindung. So hätten Sie in dem angeführten Beispiel die Möglichkeit, rechtlich gegen Ihren Konkurrenten vorzugehen.

Für Unternehmensgründer bringen Patente mehrere Vorteile mit sich:

  • ✔️ Sie schützen eigene Erfindungen vor der Konkurrenz.
  • ✔️ Sie geben Ihnen beziehungsweise Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, sich in Ruhe am Markt zu etablieren.
  • ✔️ Sie wirken sich positiv auf das Image Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte aus.

 

Wo Sie ein Patent anmelden können

In aller Regel führt Sie der Weg bei einer Patentanmeldung zuerst zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Eine Anmeldung ist auf drei Wegen möglich:

  • persönlich bei einer der Dienststellen in München, Jena oder Berlin
  • per Postsendung
  • auf elektronischem Weg

Beachten Sie, dass Sie für eine elektronische Anmeldung entsprechende Software und eine Signaturkarte inklusive Kartenleser benötigen. Erstere lässt sich kostenlos auf den Seiten des Patentamts herunterladen. Zweiteres ist über die Bundesnetzagentur erhältlich.

Wichtig: Das Datum, zu dem Ihre Anmeldung entgegengenommen wird, spielt eine wichtige Rolle für den weiteren Prozess. Reicht ein Mitbewerber einen Antrag für dasselbe Produkt später ein, kann diesem nicht mehr stattgegeben werden.


Diese Kriterien sind entscheidend für den Patentschutz

Damit Ihr Antrag auf ein Patent erfolgreich ist, muss Ihr Produkt einige wichtige Kriterien erfüllen:

  • Neuheit: Dass es sich bei einer patentierten Erfindung um etwas Neues handeln muss, ist den meisten Gründern klar. Weniger bekannt ist, dass bereits eine Veröffentlichung in Zeitschriften oder eine Erwähnung in einem Vortrag dazu führen kann, dass dieses Kriterium nicht mehr erfüllt ist.
  • Erkennbare erfinderische Tätigkeit: Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wird durch bestimmte etablierte Methoden geprüft. Im Mittelpunkt steht dabei, dass es sich hier nicht um ein „naheliegendes“ beziehungsweise „selbstverständliches“ Produkt handeln darf.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Ein Patent erhalten Sie ausschließlich dann, wenn Ihre Erfindung wirtschaftlich umsetzbar ist.

Grundsätzlich werden Patente nur auf technische Erfindungen vergeben. Dazu gehören beispielsweise nicht Programme für Datenverarbeitungsanlagen oder wissenschaftliche Theorien, ebenso wie mathematische Methoden.

Empfehlung: Wie Sie selbst Ihre Geschäftsidee auf Machbarkeit überprüfen können, erfahren Sie in unserem Logbucheintrag „Ist meine Geschäftsidee wirtschaftlich und machbar?“

Diese Unterlagen benötigen Sie

Für die Anmeldung eines Patents steht Ihnen ein Anmeldeformular des Deutschen Patent- und Markenamts zur Verfügung.

Darüber hinaus benötigen Sie weitere Unterlagen. Direkt mit der Anmeldung einreichen müssen Sie:

  • Technische Beschreibung Ihrer Erfindung
  • Ihre Patentansprüche
  • Zeichnungen (optional)

Bis maximal 15 Monate nach der Anmeldung müssen Sie zusätzlich eine Zusammenfassung von höchstens 1500 Zeichen sowie eine Erfinderbenennung nachreichen. Letztere ist vor allem dann zentral, wenn die Person, die die Anmeldung vornimmt, nicht mit dem Erfinder übereinstimmt.

Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen

Eine Patentanmeldung kostet Geld. Das beginnt bereits bei der Anmeldung. Dabei fällt die eigentliche Anmeldegebühr mit aktuell 40 Euro noch gering aus. Hinzu kommen jedoch diverse Kosten für

  • eigene Recherchen bezüglich der Einzigartigkeit der Erfindung
  • Verpflichtende Recherchen des Patentamts
  • Prüfungsverfahren
  • Patentanwalt zur Unterstützung der eigenen Argumentation

Ist ein Patent erst einmal erteilt, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Denn ab dem dritten Jahr nach der Anmeldung wird eine Jahresgebühr fällig, die mit jedem weiteren Jahr steigt. Sie beginnt bei 70 Euro und steigert sich auf fast 2.000 Euro. Damit zahlen Sie als Unternehmen über einen Zeitraum von 20 Jahren 13.170 Euro für ein Patent in Deutschland.

Die Kosten reduzieren können Sie durch:

  • die Bereitschaft, Lizenzen zu vergeben
  • den Antrag auf ein Gebrauchsmuster beziehungsweise „kleines Patent“, das allerdings nur 10 Jahre gültig ist und einen deutlich geringeren Schutz bietet

 

WIPANO: Fördermöglichkeit für Gründer

Während große Konzerne die Kosten für ein Patent im Regelfall mühelos tragen können, ist dies für so manches Start-up eine echte Herausforderung. In diesem Fall können Sie sich auf eine spezielle Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bewerben. Diese trägt den Namen WIPANO und deckt bis zu 50 Prozent der Kosten, die bei einer Patentanmeldung entstehen.

Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass Sie mit der Anmeldung des Patents noch nicht begonnen haben, wenn Sie sich für WIPANO bewerben.

 

Nach dem nationalen internationalen Schutz beantragen

In Zeiten der fortschreitenden Globalisierung ist ein in Deutschland gültiges Patent auch vielen jungen Unternehmen nicht genug. Die gute Nachricht ist: Möchten Sie in mehr als ein oder zwei Ländern ein Patent anmelden, können Sie auch dafür im Rahmen des Patent Cooperation Treaty (PCT) zuerst über das DPMA gehen.

Allerdings müssen Sie sich, je nachdem, wo Sie Ihr Patent anmelden wollen, auf eine komplizierte und teure Anmeldeprozedur gefasst machen. Eine Kenntnis der jeweiligen Gesetze und Bedingungen für Patente in den betreffenden Ländern ist ausschlaggebend dafür, Kosten zu senken und Ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Deshalb ist professionelle Hilfe bei der internationalen Patentanmeldung im Regelfall unverzichtbar.

Sie wollen eine Erfindung vor der Konkurrenz schützen? Wir helfen Ihnen bei der Patentanmeldung. Kontaktieren Sie uns mit einem Klick auf den oben stehenden Button und reservieren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch.