Limited gründen – Vor- und Nachteile

Limited gründen

Eine interessante Alternative zu deutschen Rechtsformen ist die englische Limited (Ltd.). Eine Zeitlang war sie außerordentlich populär bei deutschen Gründungswilligen. Dafür sorgten Eigenschaften wie ein geringes Startkapital und die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter*innen. Aber ist die Limited immer noch eine gute Alternative nach dem #BREXIT?

Mittlerweile steht Dir mit der Unternehmergesellschaft (UG) eine ähnliche deutsche Rechtsform zur Verfügung. Zudem ist die Gründung einer Limited mit deutlichen Nachteilen verbunden, die Du bei der Auswahl einer Rechtsform unbedingt berücksichtigen solltest. In den folgenden Kapiteln bekommst Du eine Übersicht über die zentralen Eigenschaften dieser Rechtsform und deren potenziellen Auswirkungen. Am Ende des Artikels bekommst Du eine Checkliste für die Gründung einer UG.



1) Vorteil 1: Niedriges Mindestkapital

2) Vorteil 2: Freiheit bei der Namenswahl

3) Vorteil 3: Kurze Gründungsdauer

4) Vorteil 4: Beschränkte Haftung

5) Nachteil 1: Komplizierte rechtliche Voraussetzungen

6) Nachteil 2: Imagenachteile

7) Nachteil 3: Kosten durch die Vertretung in England

8) Nachteil 4: Ungewisse Zukunft

9) Fazit: Im Zweifelsfall lieber einen Blick auf die UG werfen

 


Vorteil 1: Niedriges Mindestkapital

Du hast wenig Kapital zur Verfügung und keine Lust auf die aufwendige Suche nach Geldgeber*innen? Für die Gründung einer Limited reicht bereits ein Mindestkapital von einem englischen Pfund (Stand 2016). Das erscheint besonders wenig im Vergleich zu den 25.000 Euro, die Du vorweisen musst, wenn Du eine GmbH ins Leben rufen möchtest.

Allerdings gilt es zu beachten, dass bei einer Limited diverse Zusatzkosten anfallen, zum Beispiel für die erforderliche Vertretung in England.

Gründerschiff - Leinen los. Zukunft in Sicht.

Tipp: Informationen zu verschiedenen Rechtsformen und ihren zentralen Eigenschaften bekommt Du in
unserem Logbucheintrag „Welche Rechtsform ist die richtige für mein Vorhaben?“.

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Vorteil 2: Freiheit bei der Namenswahl

Dir schwebt ein ganz bestimmter Name für Dein Unternehmen vor? Leider ist ein solcher Wunsch nicht bei jeder Rechtsform umsetzbar. So ist oftmals die Angabe des eigenen Namens und / oder eines bestimmten Zusatzes verpflichtend. Bei einer Limited genießst Du dagegen volle Freiheit bei der Namenswahl – fast zumindest. Denn der Firmenname muss die Bezeichnung „limited“ enthalten.

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Tipp: Für die Namensgebung bei Einzelunternehmen gelten besonders strikteVorschriften. Informationen dazu bekommst Du in unserem Logbucheintrag „Name für Einzelunternehmen – Vorschriften und Tipps“.

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Vorteil 3: kurze Gründungsdauer

Du hast keine Lust, zu warten? Deine Unternehmensgründung soll möglichst schnell über die Bühne gehen, ohne komplizierte Anmeldungen und den Gang zum Notar? Für die Gründung einer Limited ist ein einfacher Gesellschaftsvertrag in aller Regel ausreichend.

Mehr als zwei Wochen dauert der gesamte Vorgang selten. Zum Vergleich: Die Gründung einer GmbH kann sich über mehrere Monate hinziehen. Beachte allerdings, dass der Gesellschaftsvertrag einer Limited sowohl in englischer Sprache gehalten als auch englischem Recht entsprechen muss.


Vorteil 4: Beschränkte Haftung

Bei einer Limited haftest Du – wie bei einer GmbH – nur mit Deiner Einlage. Die entsprechende Summe kann sehr gering ausfallen, da die Anforderungen an das Mindestkapital gering sind. Voraussetzung für die beschränkte Haftung ist allerdings, dass englische Gerichte sie anerkennen. Das ist leider nicht immer der Fall.


Nachteil 1: Komplizierte rechtliche Voraussetzungen

Dieser Aspekt schließt sich direkt an den vorangegangenen an. Schließlich bewegst Du Dich mit einer Limited gleichsam zwischen zwei Rechtssystemen, eine Tatsache, die ihre eigenen Gefahren birgt.

Außerdem musst Du die umfangreichen Forderungen des englischen Gesellschaftsrechts an Limiteds erfüllen.
Diese schließen das jährliche Einreichen folgender Schriftstücke ein:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Berichte der Direktor*innen des Unternehmens
  • Testat des*der Wirtschaftsprüfer*in (Auditor*in)

Kommst Du diesen Forderungen nicht fristgerecht nach, riskierst Du nicht nur satte Geldstrafen, sondern sogar eine Löschung aus dem Register, die wiederum eine volle persönliche Haftung zur Folge hat.

Auch in anderen rechtlichen beziehungsweise steuerlichen Belangen erfordert eine Limited letztlich einen Spagat zwischen zwei Rechtssystemen – der ohne kostenaufwendige Beratung schwer zu bewältigen ist.


Nachteil 2: Imagenachteile

Das geringe Mindestkapital bei der Gründung einer Limited ist einerseits ein Vorteil. Andererseits kann es sich negativ auf die Kreditwürdigkeit Deines Unternehmens auswirken. Verhältnismäßig groß ist auch die Gefahr, dass potenzielle Geschäftspartner*innen argwöhnisch sind und Deine Gesellschaft genau unter die Lupe nehmen. Schließlich lockt die Rechtsform der Limited Gründer*innen an, die wenig ehrbare Ziele verfolgen.


Nachteil 3: Kosten durch die Vertretung in England

Für eine Limited in Deutschland benötigst Du schon für die Gründung eine offizielle Vertretung in England inklusive einer Postadresse. Es gibt mehrere Dienstleister*innen, die Dich dabei unterstützen. Das kostet jedoch Geld – ein Faktor, der die Gründung einer Limited teurer macht, als es im ersten Moment scheinen mag.


Nachteil 4: Ungewisse Zukunft

Was der Brexit für die mehreren Tausend deutschen Limiteds bedeutet, ist derzeit noch nicht absehbar (Stand 2016). Entfällt die Niederlassungsfreiheit für englische Unternehmen in Zukunft, könnte das dazu führen, dass heutige Limiteds automatisch wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder offene Handelsgesellschaften behandelt werden würden. Wer dies und die damit einhergehende persönliche Haftung vermeiden möchte, müsste dann eine komplizierte und teure Umwandlung in eine GmbH versuchen.


Fazit: Im Zweifelsfall lieber einen Blick auf die UG werfen

In der jüngsten Vergangenheit hat die Beliebtheit der Limited konstant abgenommen. Das liegt maßgeblich an der Einführung der Unternehmer*innengesellschaft UG. Diese bringt dieselben bzw. ähnliche Vorteile mit sich, unter anderem das niedrige Mindestkapital und die beschränkte Haftung. Zugleich entfällt hier der schwierige Spagat zwischen zwei Rechtssystemen.

Aus diesen Gründen und der ungewissen Zukunft der Limited empfehlen wir Unternehmensgründer*innen, einen Blick auf die UG zu werfen, bevor sie sich für die schwierige englische Gesellschaftsform entscheiden.

Wie Du Deine UG in 6 Schritten anmeldest und was es dabei zu beachten gibt, erfährst Du in unserer Anleitung. Drücke einfach auf den Button, um diese herunterzuladen:

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