Nicht nur die zahlreichen Pizzerien, Gemüsehändler*innen oder Chinarestaurants sind Beispiele für erfolgreiches unternehmerisches Denken von Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Auch indische Informatiker*innen die nach ihrem Studium in Deutschland gründet haben, die internationale Gründer*innenszene in Berlin und zahlreiche erfolgreiche große Unternehmen wie der Social Network Anbieter poolworks (u.a. StudiVZ), der Spieleentwickler Crytek oder das Photovoltaikunternehmern Engcotec sind Beispiele des erfolgreichen Unternehmertums Personen mit Migrationshintergrund.
Laut impulse.de, gründet gut ein Drittel der Gründer*innen mit Migrationshintergrund in wissensintensiven Bereichen. Beispielsweise Amir Roughani, der die VISPRION GmbH (innovative Elektrik/Elektronik- und Mechatronik-Systeme) gründete.
So ist nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland die Gründungsquote von Ausländer*innen (1,86% in Deutschland) höher als die der Stammbevölkerung (1,68%). Bei Personen mit Migrationshintergrund und akademischem Abschluss beträgt die Gründungsquote sogar 3,46%. Und das, obwohl für diese Personen häufig sehr restriktive Regeln gelten.
Vor dem Hintergrund, dass eine große Zahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland angekommen ist, stellt sich auch die Frage, wie diese in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die bisherigen Zahlen zur Gründungsquote lassen erwarten, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Neubürger*innen den Sprung in die Selbstständigkeit wagt und damit auch erfolgreich sein wird.
Dieser Artikel ist sowohl interessant für Personen mit Migrationshintergrund als auch für deutsche Gründer*innen, die mit ausländischen Expert*innen oder Partner*innen zusammenarbeiten oder gemeinsam gründen möchten.
1) Der Aufenthaltsstatus
2) Volles Recht auf Existenzgründung
3) Eingeschränktes Recht auf Existenzgründung
4) Rechtliche Lage bei Student*innenvisum
5) Kreative Wege
6) Ausblick
1) Der Aufenthaltsstatus
Während Bürger*innen der Europäischen Union relativ unbürokratisch ein Unternehmen gründen können, ist dies für Nicht-EU-Bürger*innen deutlich schwieriger. Das Recht zur Gründung ist abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus.
2) Volles Recht auf Existenzgründung
Flüchtlinge, deren Asylantrag angenommen wurde, gelten als asylberechtigt. Für diese Personengruppe gelten dieselben Regeln wie für deutsche Staatsbürger*innen. Sie können ihr Unternehmen mit geringem bürokratischem Aufwand anmelden und brauchen keinerlei Bescheinigung der Ausländerbehörde. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel häufig Syrer*innen, Afghan*innen oder Eritreer*innen. Bis zur Annahme des Asylantrags können allerdings viele Monate bis Jahre ab Einreise nach Deutschland vergehen.
3) Eingeschränktes Recht auf Gründung
Eine eingeschränkte Erlaubnis zur Selbstständigkeit besteht in drei Fällen: für qualifizierte Geduldete, Aufenthaltsgewährung in Härtefällen und zum vorübergehenden Schutz. Eine selbständige Tätigkeit ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde möglich. Je eindeutiger die Antragsteller*innen dabei nachweisen können, dass ihre selbständige Tätigkeit tragfähig sein wird, desto größer die Chancen, dass der Antrag bewilligt wird. Gründungsinteressierte müssen daher im einzelnen deutlich machen, dass
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist
4) Rechtliche Lage bei Student*innenvisum
Ausgehend von einer Aufenthaltserlaubnis, welche auf einem Student*innenvisum beruht, ist grundsätzlich keine Gründung möglich, da der Aufenthalt lediglich mit dem Ziel eines erfolgreichen Hochschulabschlusses gewährt wird. Daher dürfen Student*innen mit Student*innenvisum nur eine gewisse Tageszahl (120 ganze Tage oder 240 halbe Tage) pro Jahr arbeiten. Diese Arbeit darf ausnahmsweise auch – wenn vom Bundesamt für Migration gestattet – selbstständiger Art sein.
5) Kreative Wege
Trotz der gesetzlichen Regelungen lassen sich relativ leicht rechtlich einwandfreie, aber nicht besonders steuergünstige Wege finden, gemeinsam mit deutschen Partner*innen Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund eine Gründung de facto zu ermöglichen. Dazu sind aber nicht nur sehr vertrauenswürdige Partner*innen, sondern auch gute Planung und Überlegung notwendig. In vielen Fällen wird es am einfachsten sein, sich deutsche Mitgründer*innen zu suchen und mit denen faire Vereinbarungen zu treffen. Aber auch Treuhandlösungen oder ähnliche Konstrukte sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen grundsätzlich denkbar. Sie sollten aber sehr gut durchdacht sein.
6) Ausblick
Die Migrationsbewegungen bringen Ideen, Köpfe und Unternehmer*innen nach Deutschland, die eine große Bereicherung für die deutsche Gründungslandschaft werden können. Es gibt unterschiedliche Wege für Personen mit Migrationshintergrund, auch tatsächlich zu gründen. Diese Wege sind aber vermutlich oft die kleinere Herausforderung.
Die viel größeren Herausforderungen werden bürokratische Hürden, die deutsche Begeisterung für Regelungen, die vielen einfach noch unbekannte deutsche Geschäftskultur oder die Finanzierung insbesondere über Banken sein. Bei diesen Herausforderungen werden sehr viele Gründer*innen mit Migrationshintergrund auf die Begleitung durch Gründer*innenkollegen aus der Gründungsszene oder durch professionelle Gründungsbegleiter angewiesen sein.
Auch Gründerschiff unterstützt die Integration von Personen mit Migrationshintergrund in die Arbeitswelt und vor allem die Gründungsszene. Gründerschiff begleitet deshalb Nicht-EU-Bürger*innen mit speziellen Angeboten bei ihrem Gründungsvorhaben. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus finden wir bei einem kostenlosen Erstgespräch gemeinsam eine passende Lösung für Deine Gründung.