Die wichtigsten Genehmigungen für Gründer – eine Übersicht

Wichtigste Genehmigungen für Gründer

Personen, die sich selbstständig machen möchten, haben viele Möglichkeiten in Deutschland. Für einige Unternehmensgründungen benötigen Sie allerdings spezielle Genehmigungen beziehungsweise Erlaubnisse, bevor Sie loslegen können.

Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, diesbezüglich bei der IHK oder bei der Handwerkskammer nachzufragen, bevor Sie bei der Gewerbeanmeldung eine böse Überraschung erleben. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über wichtige Genehmigungen für Gründer zusammengestellt. So sind Sie schon einmal vorbereitet.



1) Handwerk

2) Gastronomie

3) Beförderungsgewerbe

4) Bewachungsgewerbe

5) Versicherungsberater

6) Bauliche Veränderungen genehmigen lassen

7) So finden Sie den richtigen Ansprechpartner

 


Handwerk                               

Möchten Sie sich in einem handwerklichen Beruf selbstständig machen, besteht möglicherweise eine Meisterpflicht. Das bedeutet, Sie müssen entweder:

  • selbst die Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben oder
  • einen Meister in Ihrem Unternehmen einstellen

Das betrifft so unterschiedliche Berufe wie Maurer, Gerüstbauer, Steinmetzen, Kraftfahrzeugtechniker oder Augenoptiker. Auch als Bäcker oder Fleischer besteht die Meisterpflicht. Auskunft darüber, ob Ihre Branche betroffen ist, und Anlaufstelle für alle weiteren Fragen ist die zuständige Handwerkskammer. Handwerksberufe wie Uhrmacher und Parkettleger sind zulassungsfrei. Hier genügt eine Gewerbeanmeldung.

Sie sind nicht sicher, welche Angaben Sie im Formular zur Gewerbeanmeldung machen müssen? Unser Gewerbeanmeldungs-Paket hilft:

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Gründerschiff - Leinen los. Zukunft in Sicht.

Tipp: Selbst wenn die Meisterpflicht besteht und Sie keine Meisterprüfung abgelegt haben, haben Sie oft die Möglichkeit, das Gewerbe selbstständig auszuüben. So werden teilweise andere Formen der Ausbildung ersatzweise anerkannt. Ausnahmen gelten häufig auch für Personen, die den betreffenden Beruf schon lange ausführen.

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Gastronomie

Dass Sie besondere Voraussetzungen für die Zubereitung und den Verkauf von Lebensmitteln erfüllen müssen, erscheint wenig überraschend. Schließlich sind die Gefahren, die von einem unsachgemäßen Umgang mit Essen und mangelnder Hygiene ausgehen, im Gaststättengewerbe besonders groß.

Allerdings benötigen Sie nur dann eine Gaststättenkonzession, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken. Für andere Betriebe reicht eine Gewerbeanmeldung. Die Gaststättenkonzession erhalten Sie vom zuständigen Gewerbeamt, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Diese beinhalten eine Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften durch die IHK und eine Erstbelehrung des zuständigen Gesundheitsamts. Außerdem müssen Sie Unterlagen wie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt und ein Führungszeugnis vorlegen. Ferner ist ein Nachweis gefordert, dass die von Ihnen gekauften oder gemieteten Räumlichkeiten für den beabsichtigten Zweck geeignet sind, also beispielsweise ausreichende sanitäre Anlagen aufweisen.

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Beachten Sie: Auch wenn Sie keine Gaststättenkonzession für Ihre Gründung benötigen, gelten die lebensmittelrechtlichen Vorschriften für Sie. Halten Sie diese und andere Regelungen im Gaststättengewerbe strikt ein, um rechtlichen Folgen vorzubeugen und die Gesundheit Ihrer Gäste nicht aufs Spiel zu setzen.

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Beförderungsgewerbe

Ob Sie selbstständig Personen oder Güter befördern möchten, Sie benötigen für beides eine Genehmigung. Allerdings hängt die Art der Genehmigung von der Art Ihres Unternehmens ab. Unterschieden wird beispielsweise in:

  • Güterkraftverkehr
  • Straßenpersonenverkehr (zum Beispiel mit Bussen)
  • Taxi- und Mietwagengewerbe

Möchten Sie ein Unternehmen im Straßenpersonenverkehr gründen, ist das Ablegen einer Prüfung erforderlich. Zugleich werden in allen Fällen Ihre persönliche Eignung und die finanzielle Sicherheit Ihrer Unternehmung genau in Augenschein genommen. Eine Taxigenehmigung erhalten Sie nur für eine bestimmte Zeitspanne. Nach dieser ist ein erneuter Antrag erforderlich.


Bewachungsgewerbe

Sie planen, ein Bewachungsunternehmen zu gründen, das Ordner, Pförtner oder Wachdienste anbietet? In diesem Fall ist der Antrag auf eine Gewerbeerlaubnis notwendig. Diesen stellen Sie beim zuständigen Ordnungsamt. Erforderlich dafür, dass Ihr Antrag bewilligt wird, ist neben dem Besitz einer Haftpflichtversicherung und einem einwandfreien Führungszeugnis der Nachweis der IHK über die Teilnahme an einer 80-stündigen Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe. Manchmal ist stattdessen das Ablegen einer Sachkundeprüfung gefordert. Dies hängt von der exakt ausgeübten Tätigkeit aus.

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Beachten Sie: Die Erteilung einer Erlaubnis im Bewachungsgewerbe ist verhältnismäßig teuer. Rechnen Sie mit Kosten über 500 Euro.

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Versicherungsvermittler

Seit 2007 ist auch die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das gilt sowohl für

  • unabhängige Versicherungsmakler als auch
  • für Versicherungsvertreter

Den Antrag auf eine Erlaubnis stellen Sie bei der IHK. Dafür ist ein Sachkundenachweis notwendig. Dieser kann im Rahmen einer bei der IHK absolvierten Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Alternativ werden einschlägige Berufsqualifikationen anerkannt.


Bauliche Veränderungen genehmigen lassen

Manchmal sind bauliche Veränderungen erforderlich, um ein Unternehmen zu gründen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis vom zuständigen Bauamt. Diese ist erforderlich, wenn Sie:

  • Um- oder Neubauten vornehmen
  • Betriebsräume in neuer Weise nutzen
  • Angrenzende Flächen in die Nutzung einbeziehen möchten

Beachten Sie grundsätzlich, ob der Raum, in dem Sie ein bestimmtes Gewerbe ausüben möchten, bereits als gewerblicher Raum ausgewiesen ist. Andernfalls kann es sein, dass sie bestimmte Änderungen vornehmen müssen, um die gewünschte Erlaubnis zu erhalten.

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Tipp: Kontaktieren Sie das Bauamt so früh wie möglich, noch bevor Sie mit baulichen Veränderungen beginnen.

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So finden Sie den richtigen Ansprechpartner

Es ist nicht immer einfach, sich in den vielen Vorschriften und Regeln für Existenzgründer zurechtzufinden. Ebenso schwierig kann es sein, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Die wesentlichen Informationen dazu, wo Sie erforderliche Genehmigungen beantragen können, erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer. Sind Sie sich unsicher, können Sie außerdem jederzeit bei Ihrem zuständigen Finanzamt, der IHK oder der HWK nachfragen. Tun Sie dies frühzeitig, um keine böse Überraschung zu erleben.

Sie haben noch viele Fragen rund um Ihre Existenzgründung? Wir haben die richtigen Antworten für Sie. Kontaktieren Sie uns hier unverbindlich für ein Gründungscoaching.

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